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Zahlen und Fakten über Alkohol am Steuer

Zahlen und Fakten über Alkohol am Steuer

  • Redaktion und Text: Kerstin Hasse und Stephanie Hess; Fotos: Flavio Leone

Was passiert, wenn man betrunken autofährt? Wie gefährlich ist so ein Bier vor dem Losfahren tatsächlich? Wir haben für Sie Zahlen und Fakten rund ums Thema Trinken und Autofahren zusammengetragen.

In der aktuellen annabelle dreht sich alles ums Thema Alkohol. Die beiden annabelle-Reporterinnen Kerstin Hasse und Stephanie Hess haben auf der Teststrecke des Driving Center Schweiz in Sennwald SG den Versuch gewagt, mit wie viel Promille im Blut sie noch die Kurve kriegen und wie sich Alkohol auf die Wahrnehmung beim Fahren auswirkt. Ihre Erfahrungen lesen Sie in der Reportage der beiden in der annabelle-Ausgabe 7/16. 

Was Kerstin Hasse und Stephanie Hess sonst noch über Alkohol am Steuer gelernt haben, haben wir für Sie in dieser Liste zusammengestellt:

  • 0.15 Promille baut man durchschnittlich pro Stunde ab, und zwar egal, ob man dick oder dünn ist, Mann oder Frau, viel gegessen hat oder nicht. Rechenbeispiel: Wer um Mitternacht 2.1 Promille hat, ist erst am nächsten Tag um 14 Uhr wieder ganz nüchtern. Also gilt: Auch am Morgen nach dem Ausgang muss das Auto stehen bleiben.
     
  • Laut Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), hat die Festsetzung der 0.5-Promille-Grenze im Jahr 2005 für deutlich mehr Sicherheit im Strassenverkehr gesorgt. 2004 starben auf den Schweizer Strassen von insgesamt 546 Menschen 106 bei Unfällen mit Alkoholeinfluss als Hauptursache. Das sind deutlich mehr als 2015, als von insgesamt 253 Verkehrsopfern 30 wegen Alkoholeinfluss ihr Leben lassen mussten.
     
  • 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit etwa in Dörfern oder auf Quartierstrassen haben durchaus ihre Berechtigung. Uns wurde bei der Testfahrt schnell bewusst, dass eine Vollbremsung auch nüchtern eine Herausforderung ist. Mit einer Geschwindigkeit von über 60 km/h ist ein gelungenes Bremsmanöver kaum möglich. Ist man angetrunken, verschärft sich die Situation noch: Wir mussten das Tempo beide auf 40 km/h verringern, um im Fahrparcours rechtzeitig zu bremsen.
     
  • Wenn wir trinken, werden wir lockerer, wir lassen die Hemmungen fallen, wir trauen uns vielleicht, endlich jemanden anzusprechen oder auf der Tanzfläche mutig die Hüften zu schwingen. Dieser Effekt ist im Ausgang lustig, am Steuer aber gefährlich. Denn der eigene Übermut führt schnell zu einer Selbstüberschätzung. Wir meinen, wir können nach vier Glas Rotwein plötzlich super Französisch, und wir denken, wir können nach drei Bier locker noch nachhause fahren. Beides stimmt nicht.
     
  • Am 1. Oktober 2016 wird in der Schweiz im Rahmen des Projekts Via sicura die beweissichere Atemalkoholprobe eingeführt. Eine Blutprobe wird nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum oder auf Verlangen der betroffenen Person durchgeführt. Bis anhin wurde ein Atemtest nur anerkannt, wenn der Lenker einen Alkoholwert unter 0.8 Promille hatte und den durchgeführten Test mit einer Unterschrift absegnete. Jeder Wert über 0.8 Promille musste mit einem Bluttest im Spital bestätigt werden. Die Polizei wird ab dem Herbst mit weiterentwickelten Geräten ausgestattet sein, welche die Ergebnisse genauer anzeigen – auch über 0.8 Promille.
     
  • Es ist erlaubt, den Mund vor einem Atemalkoholtest auszuspülen. Thomas Rohrbach vom Astra bestätigt, dass ein Fahrer das Recht hat, die Polizei vor dem Atemtest um einen Schluck Wasser zu bitten, um Mund- und Rachenraum zu reinigen – die meisten Polizisten würden dies aber auch von sich aus anbieten. Vor allem, wenn der letzte Schluck Alkohol wenige Minuten vor dem Test erfolgte, macht eine Mundspülung einen Unterschied aus.