Sexualisierte Gewalt in der Schweiz: Elenas Kampf um Gerechtigkeit
Elena Ammann wirft ihrem Stiefvater sexuelle Übergriffe und der Mutter körperliche Gewalt vor. Sie erstattet Anzeige – doch das Verfahren wird eingestellt.
- Von: Sarah Lau
- Illustration: Margrit Weber
Als der Anruf ihrer Anwältin eingeht, ist Elena Ammann* gerade auf dem Weg zu dem Hotel, in dem sie arbeitet. Auf einem Parkplatz geht sie ans Telefon. Das Verfahren gegen ihren Stiefvater und die Mutter sei per Verfügung vom 26. September 2023 eingestellt, teilt ihr die Rechtsvertreterin mit. «Ich war wortlos. Konnte nicht mal weinen. Dann erst kam die Wut. Ich konnte das nicht verstehen, kann es bis jetzt nicht verstehen», sagt die heute 30-Jährige.
Als Elena Ammann im Januar 2023 bei der Kantonspolizei Solothurn ihre Geschichte erzählt, liegt diese über zwanzig Jahre in der Vergangenheit. Elena weiss nicht mehr, was zwischen ihrem 10. und 13. Lebensjahr im Biologieunterricht durchgenommen wurde, was im Fernsehen lief oder wem sie wann ins Poesiealbum geschrieben hat. Dafür kann sie den Druck der Finger des Stiefvaters noch heute in ihrer Vagina spüren. Wie er ihre Hand um seinen Penis legte, sie zwang, ihn zu befriedigen, «bis etwas Feuchtes kam». Sie vermag die Kühle des metallenen Hochbetts zu erinnern. Dass ihr Bett an der Wand stand und sich der Stiefvater stets von links näherte, immer dann, wenn das Mädchen bereits eingeschlafen war.
Über sechs Stunden dauert die Einvernahme auf dem Polizeipräsidium. Bereits im Juli 2022 hatte Elena Strafanzeige gestellt, ein halbes Jahr später sagt sie gegen den Stiefvater aus, aber auch gegen ihre Mutter, die sie laut Elenas Aussagen mehrmals bis zur Bewusstlosigkeit schlug.
Der Fall steht für eine grundlegende strukturelle Schwäche
Diese Reportage folgt Elena Ammanns Sichtweise und der Frage, wo das Schweizer Justizsystem an seine Grenzen stösst. Ihr Fall steht exemplarisch für eine grundlegende strukturelle Schwäche: Bei Vier-Augen-Delikten ist es allgemein schwierig, Vorwürfe zu überprüfen und eine Anklage mit Beweisen zu untermauern. Solche Verfahren werden oft ohne Verhandlung eingestellt, sogar wenn – wie bei Elena – weder Mutter noch Stiefvater die Anschuldigungen bestreiten. In «vergleichbaren Fällen», so schreibt auch die zuständige Staatsanwaltschaft, «liegen die Aussichten auf eine Verurteilung deutlich unter fünfzig Prozent». Der Stiefvater und Elenas Mutter wurden kontaktiert, haben sich jedoch bis Redaktionsschluss nicht geäussert.
Das erste Treffen mit Elena Ammann findet im Juni 2024 in den schmucklosen Räumen der Berner Praxisgemeinschaft Bhoch5 statt. Das rotbraune Haar ist locker hochgebunden, die Brille mit den grossen Gläsern ebenso dezent wie die zwei kleinen Tattoos am Hals. Elena nestelt während des Gesprächs oft an den zahlreichen Ringen ihrer linken Hand, lacht nervös. Es dauert eine Weile, bis sie den Blick heben kann.
Dass sie nach all den Jahren den Mut fassen konnte, Anzeige zu erstatten, spricht sie ihrer Therapeutin Leena Hässig zu, die heute ebenfalls anwesend ist. Hässig war es auch, die sich bei der Redaktion gemeldet hat, um auf den Fall aufmerksam zu machen. Zum einen, weil er exemplarisch ist für das Leid und die Hürden, mit denen Menschen, die in der Kindheit sexualisierte und häusliche Gewalt erleben mussten, auch in der Schweiz zu kämpfen haben. Aber auch, weil «bei Elena so viel falsch gelaufen ist, dass es mich fassungslos macht».
Leena Hässig verliert nicht schnell die Fassung. Die Psycho- und Traumatherapeutin hat lange mit psychisch kranken Straftäter:innen gearbeitet, ist Strafrechtlerin, war Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie sowie der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern und sagt: «Ich mache den Job seit über vierzig Jahren und arbeitete 31 davon in der Forensik. Ich wurde zigmal angelogen, es wurde bagatellisiert, beschönigt. Elena Ammann glaube ich, hundertprozentig.»
Am 25. Juni 2021 lernten sich die beiden Frauen über die Praxisgemeinschaft für Rechtspsychologie kennen. «Elena Ammann zitterte am ganzen Körper, sie konnte kaum sprechen und hatte Schnappatmung. Alle Symptome deuteten auf eine Posttraumatische Belastungsstörung, PTBS, hin, das bestätigte sich dann auch», erzählt Hässig. «Sie hatte sichtlich Angst und kein Vertrauen zu niemandem.»
Nächtliche Besuche
Als Elena zwei Jahre alt ist, trennen sich ihre Eltern. Die Mutter hat sich in den besten Freund ihres Mannes verliebt, der zugleich Elenas Götti ist. Die beiden ziehen zusammen und heiraten, jedes zweite Wochenende verbringt Elena bei ihrem Vater. Man unternimmt in der neuen Familie Ausflüge, auf die auch die ältere Stiefschwester Jessica* mitkommt, die der Stiefvater mit in die Ehe bringt und die bei ihrer leiblichen Mutter lebt. Als fünfeinhalb Jahre später Elenas kleiner Halbbruder Elia* auf die Welt kommt, ist sie glücklich über den neuen Mitbewohner. Elia, sagt Elena, ist «ihr Ein und Alles».
Etwa zweieinhalb Jahre nach der Geburt des Jungen hätten die nächtlichen Besuche des Stiefvaters angefangen. Zunächst denkt Elena, sie habe die Berührungen auf der Innenseite der Oberschenkel nur geträumt. Beim nächsten Mal seinen Finger in der Vagina. Beim dritten Mal aber zwingt der Stiefvater das Mädchen, ihn zu befriedigen, und steckt seine Zunge in ihren Mund. Elena weiss jetzt, dass sie nicht geträumt hat. Der Stiefvater packt sie am Hals und drückt sie gegen die Wand, droht, sie dürfe «das kleine Geheimnis nicht weitererzählen».
Elena weint und kaum ist sie wieder allein im Zimmer, steht die 12-Jährige auf, um sich an die Mutter zu wenden. Bis dahin, sagt sie, hätten sie ein gutes Verhältnis gehabt. Also geht sie weinend ins Badezimmer, wo ihre Mutter gerade in der Wanne liegt, und sucht Hilfe. «Sie fragte: Warum weinst du? Erzähl, was ist los? Also erzählte ich. Dann wurde ich in mein Zimmer geschickt, ich sollte warten. Ich hörte, wie meine Mutter mit dem Stiefvater sprach, danach wurde ich hochgepfiffen. Ich solle aufhören, so einen Scheissdreck zu erzählen, ob ich mir bewusst sei, dass ich damit die ganze Familie kaputtmache und riskiere, dass Elia ins Kinderheim geschickt wird. Ich bekam unendlich Angst. Von da an ist alles bergab gegangen.»
Der Stiefvater nähert sich Elena von da an nur noch einmal, Jahre später, als sie Anfang zwanzig ist und sich gegen den Übergriff zu wehren weiss. Doch das Verhältnis zur Mutter verschlechtert sich nach Elenas Offenbarung radikal. In der Strafanzeige aus dem Sommer 2022 heisst es: «In der Folge kam es zu gewalttätigen Übergriffen.» Was das für das Mädchen bedeutete, erzählt Elena unter Tränen, für die sie sich genauso entschuldigt wie für ihre Mühe, präzise zeitliche Angaben zu machen.
«Ich weiss noch, dass mein kleiner Bruder schon laufen konnte und einen Nuggi im Mund hatte, sein Nuscheli in den Händen. Er sagte zu mir: ‹Elena, ich habe Angst!› Daraufhin sagte ich: ‹Psst, sei ganz leise, halt dein Nuscheli über deinen Kopf, dann siehst du nichts.› Da kam aber schon meine Mutter und schleifte mich an den Haaren die Treppe hoch. Sie schlug mich immer wieder. Dann trat sie zu, als ich schon auf dem Boden lag, direkt in den Bauch. Andere Male verprügelte sie mich mit einer Bratpfanne. Mehr als einmal wurde ich dabei ohnmächtig. Einmal wurde ich im Elternbett wach. Wie ich da hingekommen war, weiss ich nicht. Ich wurde erst davon wach, dass meine Mutter mich ohrfeigte und anschrie: ‹Werd wach, werd endlich wach!›»
Keine Aussage
Traumatische Erlebnisse werden anders verarbeitet als neutrale Erinnerungen. Laut der American Psychiatric Association können Erinnerungen an traumatische Ereignisse fragmentiert gespeichert werden: Bestimmte sensorische Eindrücke wie Gerüche, Bilder oder Gefühle bleiben lebhaft, während der zeitliche und kausale Zusammenhang oft bruchstückhaft oder unvollständig erinnert wird. «Erinnerungslücken bei in der Kindheit erlebter Gewalt sind also kein Zeichen für Unglaubwürdigkeit, sondern typisch für traumabedingte Verarbeitung», sagt Leena Hässig.
«Das wissen aber längst nicht alle – selbst in der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei oder in Rechtsanwaltskanzleien», sagt Hässig. Und so sehen sich gerade Missbrauchsopfer immer wieder mit Zweifeln der Umwelt konfrontiert. Ohne Beweisbilder der Hämatome, Videoaufzeichnungen von nächtlichen Bettbesuchen und Zeug:innen steht oft Aussage gegen Aussage. Selbst wenn die Gegenpartei diese verweigert.
Elena Ammann"Die Mutter sagte, ich solle aufhören, so einen Scheissdreck zu erzählen"
Am 25. Mai und 16. Juni 2023 erscheinen zuerst Elenas Stiefvater, dann ihre Mutter samt dem beauftragten Anwalt zur Einvernahme bei der Dienststelle Fahndung West der Kantonspolizei Solothurn. Keiner von beiden bezichtigt Elena der Lüge oder weist die gegen sie erhobenen Anschuldigungen auf Missbrauch und Misshandlung als falsch zurück. Beide verweigern lediglich die Aussage. «Wieso?», fragt der diensthabende Beamte laut Protokoll. «Weil es mein Recht ist», sagt der Stiefvater. «Weil es mein Recht ist», antwortet die Mutter.
«Wenn diese Vorwürfe nicht stimmen sollten, wieso hätte Ihre Stieftochter das so der Polizei erzählen sollen?» Keine Aussagen. «Wenn diese Vorfälle so passiert sind, wie Elena Ammann diese beschrieben hat und weswegen sie in Therapie war, wäre es da jetzt von Ihnen nicht angebracht, zu diesen Vorwürfen Stellung zu beziehen und Verantwortung zu übernehmen?» Keine Aussagen.
In exakt 15 respektive 17 Minuten ist die Befragung beendet, nach Durchlesen des Protokolls und einer Unterschrift gehen die Beschuldigten heim. Dass auch Elenas Halbschwester Jahre zuvor Anzeige gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs erstattet hat, fliesst nicht in die Ermittlungen ein. Sie hatte die Anzeige zurückgezogen.
«Ich war ungefähr 15 Jahre alt, da klingelte es und die Polizei stand wegen Jessicas Anzeige vor der Tür. Mein Stiefvater und ich mussten zur Einvernahme mitkommen. Heute weiss ich, dass es ein Fehler war, aber ich brachte es damals nicht raus, ich hatte solche Angst, dass Elia ins Heim muss, wenn die alles rausbekommen.» Laut Elena hatte Jessica in der Vergangenheit mit Alkohol- und Drogenproblemen zu kämpfen, der Kontakt ist jedoch seit mehreren Jahren abgebrochen.
Keine Gerechtigkeit
Am 26. September 2023 stellt die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn das Verfahren rund um Elena Ammann ein.
«Recht ist nicht immer gerecht», erklärt Sarah Schläppi, die unter anderem als Vertrauensanwältin für die Opferhilfe arbeitet und Elena Ammann vertreten hat. «Und dass Einzelschicksale teils keine Gerechtigkeit finden, ist etwas, was man im ersten Semester Jura lernt.» Vor Gericht gehe es darum, die materielle Wahrheit festzustellen – also das, was sich mit Beweisen oder Zeugenaussagen belegen lasse. «Und diese materielle Wahrheit kann von der tatsächlichen Wahrheit abweichen.»
Laut Staatsanwaltschaft ist den Aussagen Elenas zwar «eine gewisse Glaubhaftigkeit nicht telquel abzusprechen», der anfängliche Tatverdacht gegen die Beschuldigten aber habe «auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die sich in der Untersuchung geboten haben» nicht in einem Mass erhärtet werden können, welches eine Anklage rechtfertige. Was genau das für Möglichkeiten waren, geht nicht hervor.
«In solchen Verfahren führt eine reine Aussagegegen-Aussage-Situation meist zum Freispruch nach dem Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten», so die Rechtsanwältin. Dass die Eltern in Elenas Fall gar keine Aussage machten, ändert daran nichts: Schweigen gilt rechtlich weder als Belastung noch als Entlastung. Im Fall Ammann sei die Einstellung also juristisch korrekt, so hart sie für die Betroffene sei.
Ob sie Elena Ammann glaube? «Das spielt für mich keine Rolle. Darf es auch gar nicht, denn sonst agiere ich als Privatperson, und das wäre falsch. Ich muss schliesslich in meiner Funktion als Anwältin beraten, dabei muss ich die sachlichen Argumente im Auge behalten.»
In der Klinik
In einem an die Anwältin adressierten psychologischen Attest für Elena Ammann vermerkt Leena Hässig bereits im Dezember 2022, dass Elena an einer PTBS nach Traumatisierungen im Kindes- und Jugendalter leidet. Ihr Alltag sei aufgrund von Traumafolgestörungen «durch eine Vielzahl von Einschränkungen» gekennzeichnet. Elena hat Konzentrationsstörungen, ist oft müde, vergesslich, hat Sprachprobleme und Mühe, ihren Alltag zu strukturieren. Was nach der Einstellung des Verfahrens mit Elena geschieht, lässt die bisherigen Symptome nahezu nichtig erscheinen: «Der Körper war wie verquirlt. Ich bekam einen juckenden Ausschlag, der sich über Arme, Oberkörper bis runter zum Gesäss zog. Musste viel erbrechen, hatte Durchfallprobleme. Und diese ständige Müdigkeit.»
Elena wird krankgeschrieben, der Grund: Depressionen infolge einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Sie verlässt kaum noch die Wohnung, zieht sich immer mehr zurück. «Ich hatte keine Energie mehr, meine Gedanken kreisten immer nur um meine Mutter und warum sie mich so im Stich gelassen hat. Ich hörte auf zu duschen, die Wohnung zu putzen. Manchmal zitterte ich so stark, dass ich nicht mehr einkaufen gehen konnte. Ich bekam Alpträume, schlief manchmal nur zwei Stunden in der Nacht. Kochen mochte ich auch nicht mehr, stopfte nur noch Fastfood und Süsses in mich hinein, das gab mir ein Gefühl von Geborgenheit. Dreissig Kilo habe ich zugenommen, es ist mir peinlich, wie ich heute aussehe.»
Sarah Schläppi, Anwältin"Recht ist nicht immer gerecht "
Elena braucht einen Platz in der Psychiatrie. Als sie im Februar 2024 in einer Klinik im Kanton Aargau die Therapie antritt, verspricht sie sich Hilfe von dem dreimonatigen Aufenthalt. Zunächst läuft alles gut. Elena bekommt ein Zimmer, in dem ihr Bett an der linken Wand steht. Nur so kann sie einschlafen, stiefvatersicher sozusagen. Doch genau wie es sie daheim triggert, wenn ihr Partner den Salzstreuer nicht dort findet, wo sie ihn abgestellt haben will, retraumatisiert es Elena, wenn ihr nicht geglaubt wird oder sie sich angezweifelt fühlt. Als sie trotz Protest aus der reinen Frauentherapiegruppe in eine gemischte Gruppe wechseln soll, startet für Elena ein «Albtraum mit Flashbackpotenzial».
Sie weigert sich, fühlt sich vom Personal unter Druck gesetzt. Elena erbricht wieder, bekommt Durchfall – wie so oft, wenn es ihr schlecht geht. Die Klinik glaubt ihr nicht, vermutet Norovirus und verweist sie für ein paar Tage der Klinik. Bei ihrer Rückkehr ist Elenas Zimmer leergeräumt, ohne Vorwarnung. Bücher, CDs, ihr Kuscheltier, ein Foto von ihrem Partner – alles in Säcken verpackt und desinfiziert. «Da bin ich fast durchgedreht.» Schliesslich wird sie inkontinent. Da steht für Elena fest: «Ich muss hier weg.» Auf eigenen Wunsch verlässt Elena Ammann zum 13. Mai 2024 die Einrichtung.
Bis heute leidet Elena unter Ausschlag, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen und Depressionen. Warum die Einstellung des Verfahrens für sie so folgenschwer ist, erklärt Leena Hässig: «Aus der Sicht des Opfers wäre es wichtig gewesen, dass die Eltern gezwungen werden, anzuhören, wofür sie nicht einstehen. Und dass ein Richter sie im besten Fall zur Verantwortung zieht. Diese Validierung, dieses Anerkennen, dass etwas stattgefunden hat, brauchen die Opfer am meisten.»
Fragt man Elena selbst, sagt sie, dass es ihr weniger um Strafe ging. «Alles, was ich wollte, war, mit meiner Mutter zu reden. Sie schaut mir ja nicht mal mehr in die Augen. Als das Polizeizeug war, sah ich sie von weitem und dachte: Da ist Mami, mein Mami. Verstehen Sie, ich hatte mich gefreut. Bis ich merkte: Ach ja, das ist die Frau, die mir nie geglaubt hat. Über zwei Jahre ist das nun her. Es ist besser geworden durch die Therapie. Aber ich frage mich immer noch, was ich hätte anders machen können und ob ich selbst schuld bin.»
Warum wurde das Verfahren eingestellt?
Die Frage der Schuld bleibt zentral – nicht nur bei Elena, sondern auch auf juristischer Ebene. Wurde der Fall Ammann zu schnell zu den Akten gelegt? «Ja», sagt Leena Hässig und verweist auf die überlastete Schweizer Justiz. Laut der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektor:innen lagen 2023 über 100 000 offene Fälle bei den Gerichten. Im Kanton Zürich etwa bearbeiten Staatsanwält:innen laut Recherche des «Tages-Anzeigers» teils bis zu hundert Verfahren gleichzeitig. Diese ziehen sich, es fehlen Zeit und Ressourcen für gründliche Ermittlungen.
Elena Ammanns Anwältin Sarah Schläppi teilt diese Ansicht nicht. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Hausaufgaben gemacht und entschieden, dass für eine Anklage zu wenig Fleisch am Knochen sei. Dass es kein aussagepsychologisches Gutachten gibt, findet Schläppi gerechtfertigt. Solche Gutachten prüfen, ob die Schilderungen einer betroffenen Person inhaltlich schlüssig und widerspruchsfrei sind und liefern Hinweise darauf, ob eine Aussage frei erfunden sein könnte. «Das wäre hier wohl nicht möglich gewesen», sagt Schläppi, «weil zwischen der angeblichen Tat und der Aussage von Frau Ammann zu viel Zeit vergangen ist. Ihre Aussagen waren dafür wohl zu wenig detailliert.»
Ob der Staatsanwaltschaft eine Abschrift des mehrstündigen Videos vorliegt? «Das Video ist nicht sehr aufschlussreich, weil viele Bereiche aus den Aussagen von Frau Ammann bereits in der Einstellungsverfügung stehen», sagt die Rechtsanwältin. Die Verfügung beim Obergericht anzufechten, habe sie ihrer Klientin abgeraten. «Gerade weil die Beschuldigten keine Aussage machen, waren unsere Chancen stark gesunken. Es war sinnvoller, einen Schlussstrich zu ziehen.»
Jonas Weber hingegen sagt: «Der Fall hätte meines Erachtens vor Gericht gehört.» Er ist ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Weber kritisiert die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie kein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben und das Verfahren voreilig eingestellt habe. «Gerade bei Vier-Augen-Delikten wie sexuellem Missbrauch kann ein solches Gutachten entscheidend sein, um die Glaubhaftigkeit der Aussagen prüfen zu können. Immerhin lag ja ein psychologisches Attest der Therapeutin vor», so der Jurist.
Ein Verfahren rund um derart schwere Vorwürfe dürfe nur dann von der Staatsanwaltschaft bereits im Vorverfahren eingestellt werden, wenn massive Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen bestehen. «Doch solche Zweifel nennt die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung der Verfahrenseinstellung nicht», betont er. Als Staatsanwalt, sagt Weber, hätte er diese Frage nicht ohne fachliche Expertise entschieden. «Wenn nicht ein aussagepsychologisches Gutachten zu einem anderen Schluss kommt, und ein solches ist ja im konkreten Fall gar nicht eingeholt worden, hätten hier weitere Einvernahmen stattfinden und dann Anklage erhoben werden müssen, damit ein Gericht die Beweislage bewertet und entscheidet.»
Jonas Weber, Professor für Strafrecht"Der Fall hätte meines Erachtens vor Gericht gehört"
Er empfindet es zudem als auffallend, dass weder Mutter noch Stiefvater Angaben gemacht haben – auch wenn es ihr Recht sei, zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Aber: «Glaubhaft dargelegt, dass hier nichts Strafbares passiert ist, hat niemand.» Und während die damals zuständige Solothurner Staatsanwaltschaft auf Nachfrage schreibt, man habe den Fall aus dem Jahr 2022 vorliegen, könne sich aber zu einem mittlerweile mehrere Jahre abgeschlossenen Verfahren nicht mehr äussern, bleibt für Weber eine zentrale Frage offen: Ob die Staatsanwaltschaft sich tatsächlich das mehrstündige Video der polizeilichen Einvernahme von Elena Ammann angesehen hat.
Für Géraldine Kipfer, stellvertretende leitende Staatsanwältin einer regionalen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, wäre das jedenfalls zwingend. Als Studienleiterin und Dozentin der Staatsanwaltsakademie gibt sie Weiterbildungskurse unter anderem im Bereich Sexualstrafrecht und sagt: «Gerade wenn es keine objektiven Beweismittel oder direkten Zeug:innen gibt, sind Videoaufnahmen der Einvernahme ein zentrales Beweismittel. Ein schriftliches Protokoll fasst Aussagen nur sinngemäss zusammen. Videoaufnahmen dagegen liefern wichtige Metainformationen wie Körpersprache, Emotionen oder Pausen. Diese Eindrücke helfen der Staatsanwaltschaft und später dem Gericht enorm, die Glaubhaftigkeit zu beurteilen.»
Verpasste Ermittlungsansätze
Bleibt die Frage, ob der Staat im konkreten Fall alles in seiner Macht Stehende für Elena Ammann getan hat. Und natürlich müsse berücksichtigt werden, dass «Kostenüberlegungen die Beweiserhebungen ebenso beeinflussen wie der Umstand, dass eine überlastete Staatsanwaltschaft letztlich jedes Verfahren einstellen kann, das sie einstellen will, wenn sich die Betroffenen nicht dagegen wehren», so Weber.
Ohne Ressourcennot wären indes verschiedene Ermittlungsansätze denkbar gewesen, um zumindest weitere Indizien zusammenzutragen. Etwa, mit dem leiblichen Vater Michael Ammann* zu sprechen, der Elena zur Einvernahme bei der Polizei fuhr und im Interview mit annabelle im Dezember 2024 bestätigt, dass die Tochter mit zwölf anfing zu trinken, plötzlich Probleme in der Schule bekam, verhaltensauffällig wurde. Dass seine Tochter ihm und seiner neuen Frau «durch die Blume gesagt hat, dass daheim etwas nicht stimmt». Dass seine Exfrau mehrmals drohte, ihn wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter anzuzeigen, wenn er das Sorgerecht beantrage oder den Mund aufmache.
Denkbar wäre es auch gewesen, mit der damaligen Schulleitung Elena Ammans zu sprechen, die Elenas Mutter zum Problemgespräch lud, und zu prüfen, warum niemandem auffiel, dass der anschliessend eingeschaltete Psychologe ein Freund des Stiefvaters war. Auch hätte es sich gelohnt, die Stiefschwester zur Einvernahme einzuladen und zu schauen, ob sie doch noch einmal aussagt. Auch die Opferberatungsstelle in Aarau hätte Spuren liefern können. Elena hatte dort als junge Frau Hilfe gesucht und erinnert sich noch genau an die Räume gegenüber der Aargauer Kantonalbank und an eine schlanke Frau mit platinblondem Haar, die sie damals betreute und, wie Elena sagt, ihr nicht geglaubt habe.
Zu zwei bereits vereinbarten Folgeterminen sei sie deswegen nicht mehr hingegangen. Auf Nachfrage bestätigt die Opferhilfe Aargau, dass Elenas Schilderungen zu Ort und Einrichtung zutreffen, doch ein Dossier ist nicht zu finden: Die Organisation wurde 2011 neu strukturiert, alle alten Fälle gingen ins Staatsarchiv – dort aber ist keine Akte zu finden. Möglicherweise wurde damals gar keine angelegt. Ob solche Puzzlesteine juristisch eine Wende gebracht hätten?
Immer wieder erklären und rechtfertigen
Elena Ammanns leiblicher Vater meldet sich im Juli 2024 per Mail bei annabelle. «Wie kann ich Ihnen helfen respektive meine Tochter unterstützen?», fragt er. Und ist bereit, sich zu einem Interview zu treffen. Im Hotel Mövenpick in Egerkingen eröffnet der gelernte Koch das Gespräch damit, dass er sich habe überwinden müssen zu dem Termin, «aber ich sehe, dass Elena schon seit längerer Zeit leidet, und wenn ich meiner Tochter helfen kann, will ich das tun.» Rückblickend hätte es schon Anzeichen gegeben, die er damals nicht habe sehen wollen, sagt der 53-Jährige und nippt an seinem Kaffee.
Da gab es den Anruf seiner Ex, die ihm sagte, sie könne nicht mehr, Vermittlungsversuche von ihm und seiner neuen Frau, «die Gespräche in Gang zu bringen. Aber immer war da diese Spannung und ich weiss nicht genau, von wem die ausging, Elenas Mutter oder ihrem Götti.» Einmal wurde er Zeuge, wie Elena vor dem Stiefvater weglief, da habe er das erste Mal gedacht, «hier stimmt etwas nicht.»
Als Elena Andeutungen über die häusliche Gewalt macht, «bin ich ein wenig erschrocken. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass mein ehemals bester Freund sich an meiner Tochter vergreift, und wusste nicht, wie ich all das einordnen sollte. Elena war in einem schwierigen Alter, wollte sie nur rebellieren? Ich wusste nicht, was ich glauben sollte.» Heute sieht er ein, dass er früher hätte handeln müssen. «Vielleicht jemanden verständigen, den Kinder- und Erwachsenenschutz einschalten. Aber es hätte sich angefühlt wie Anschwärzen.
Und ich hatte Angst, das Verhältnis zu meiner Exfrau zu belasten.» Dass ihre Mutter gewalttätig gewesen sei, habe Elena ihm mit 15 oder 16 erzählt. Er habe sie damals beim Plan, zu Hause auszuziehen, unterstützt. «Ich habe beiden gesagt: Holt euch Hilfe.» Seine Exfrau sei impulsiv gewesen, aber gewalttätig? «Das konnte ich mir fast nicht vorstellen.» Ob er heute seiner Tochter glaubt? «Es bleibt mir nichts anderes übrig. Ich war ja nicht dabei. Aber ich sehe, wie schlecht es ihr geht.»
«Als Menschen aus dem Umfeld müssen wir nicht ermitteln oder urteilen», sagt Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt und Opferschutz, die sich auch als Autorin gegen die Verharmlosung sexualisierter Gewalt einsetzt («Ermutigt», Beobachter Edition, 2024). «Wenn mir eine Freundin erzählt, sie sei belogen worden, sage ich ja auch nicht: ‹Ich war nicht dabei›, sondern glaube ihr. Aber sobald es um sexualisierte Gewalt geht, wird gezweifelt.»
Elena Ammann muss sich immer wieder erklären und rechtfertigen – am Arbeitsplatz, vor Bekannten, Behörden oder Therapeut:innen. Dass es schwer auszuhalten ist, Betroffene auf ihrem Weg zu begleiten, Rückschläge mitzuerleben und nicht immer jede Reaktion nachvollziehen zu können, bestätigt Lavoyer. «Doch damit Menschen sich ein Leben jenseits dieser Erfahrungen aufbauen können, braucht es vor allem eines: Anerkennung. Deshalb sage ich Angehörigen und dem Umfeld immer: Glauben. Begleiten. Aushalten. Das kann jede:r von uns tun. Und das ist oft mehr wert als jedes Gerichtsurteil.»
Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt"Ich sage Angehörigen immer: Glauben. Begleiten. Aushalten"
Auch von staatlicher Seite gibt es noch Verbesserungspotenzial. Zwar sind die Anzeigen wegen Vergewaltigung nach der im Juli 2024 in Kraft getretenen Revision des Sexualstrafrechts laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 um 29 Prozent gestiegen, da die rechtliche Definition von Vergewaltigung erweitert wurde und dadurch mehr Fälle erfasst und angezeigt werden. Doch laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Gfs Bern melden lediglich zehn Prozent der von sexualisierter Gewalt Betroffenen das Erlebte der Polizei. «Oft wird Scham, Angst, dass einem nicht geglaubt wird, oder die Belastung durch ein Strafverfahren als Grund genannt», sagt Géraldine Kipfer. Sie fordert mehr Sensibilität: «Von Staatsseite aus müssen wir beim Umgang mit den Opfern ansetzen – angefangen beim Erstkontakt mit der Polizei über opfersensible Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft bis zu Formulierungen in Urteilsbegründungen der Gerichte.»
Schritte zurück ins Leben
Unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens greift in der Schweiz seit Ende der 1980er-Jahre das Opferhilfegesetz. Diese Opferhilfe wird gewährt, egal, ob eine Anzeige erstattet oder ein Verfahren eingestellt wurde. In Elenas Fall werden etwa die Kosten für die Anwältin, aber auch die therapeutischen Leistungen übernommen. «Menschen in ihrem Opfersein ernst zu nehmen und ihnen volle Solidarität zu zeigen – auch finanziell –, das ist unsere Pflicht als Gesellschaft», sagt Jonas Weber.
Und er fordert: «Weniger Misstrauen, mehr Offenheit. Es kann sein, dass man als Opfer erst nach zehn oder zwanzig Jahren in der Lage ist, über die erlebte Gewalt zu sprechen. Es ist plausibel, dass es nach einem solchen Zeitablauf schwieriger wird, Beweise zu erbringen. Aber das heisst eben nicht, dass das Opfer nicht Opfer geworden ist – und das gilt es endlich anzuerkennen.»
Nach ihrer Entlassung aus der Psychiatrie halfen Hässig und eine Sozialarbeiterin Elena Ammann, bei der Invalidenversicherung einen Antrag auf ein Aufbautraining zu stellen, das sie in kleinen Schritten wieder ans Arbeitsleben gewöhnt. Die IV bewilligte die Massnahme und erkannte ihr Leid an. Bis Ende Juli 2025 nahm sie an einem Programm des Jugendsozialwerks Basel-Landschaft teil, um ihre Belastbarkeit wieder zu stärken – eine Chance auf ein Stück Alltag nach Jahren zwischen Klinikaufenthalten und Rückzug. Wie es für Elena weitergeht, ist offen – doch zumindest hat sie das Gefühl, nicht mehr völlig allein kämpfen zu müssen.
Ihr Halbbruder ist inzwischen Anfang zwanzig und lebt nach wie vor bei den Eltern. Auf einem Ferienfoto hat Elena gesehen, dass er sich «Family» aufs Bein tätowieren liess, mitsamt den Geburtsjahren der Eltern. Den Kontakt zu seiner Halbschwester hat er schon vor Jahren auf Druck der Mutter abgebrochen. Sie beschmutze die Familie, sagt er. Spricht Elena über Elia, kommen ihr noch immer die Tränen. Der Stiefvater betreut laut Elena bis heute gemeinsam mit seiner Frau die minderjährige Enkeltochter seiner leiblichen Tochter, also jener Frau, die ihn vor Jahren bei der Polizei angezeigt hatte und die Anzeige später wieder zurücknahm. Als Elena ihre Stiefschwester vor wenigen Jahren zufällig traf und ihr vorwarf, dass sie nicht zulassen dürfe, dass der Kleinen «derselbe Scheiss passiert», habe diese nur entgegnet: «Ich bin eben nicht so stark wie du.»
Elena Ammann lebt inzwischen in Frankreich, um Abstand von ihren Peiniger:innen zu gewinnen. Sie hat einen Partner, mit dem sie zusammenlebt. «Mit ihm kann ich nach dem ganzen Zeug mit meinem Stiefvater zwar nicht intim sein», sagt sie. «Aber er gibt mir Halt. Manchmal packt mich immer noch die Wut, und ich will meine Mutter schütteln, sie anschreien: Spinnst du eigentlich? Und dann merke ich, dass ich bis heute nur eines will: Dass Mami sagt: Ich glaube dir.»
* Die echten Namen sind der Redaktion bekannt, wurden hier aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht verwendet