Fünf Gründe, warum eine Lohnanalyse schon längst eingeführt sein sollte
- Text: Helene Aecherli & Kerstin Hasse, Foto: GettyImages
Der Ständerat hat die Gesetzesvorlage zu Lohngleichheits-Analysen an die Kommission zurückgewiesen, damit bessere Vorschläge ausgearbeitet werden können. Dies ist beschämend.
Die Gesetzesvorlage, über die gestern in Bern diskutiert wurde, verlangt, dass Unternehmen mit über fünfzig Mitarbeitenden alle vier Jahre ihr Lohnsystem von einer unabhängigen Instanz überprüfen lassen müssen. Ziel ist, sicherzustellen, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, denn noch immer besteht eine unerklärbare Lohndifferenz von sieben Prozent. Der Ständerat war sich einig: Das muss sich ändern, nur nicht mit diesem Gesetz – und nur nicht gerade jetzt. Der Gesetzesentwurf wurde zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen. Fazit: Es wird weiter diskutiert, die Vorlage vermutlich weiter verwässert und Zeit verschwendet.
Die Tatsache, dass Lohngleichheitsmassnahmen noch immer verhindert werden, ist für ein Land wie die Schweiz, das zu den reichsten Ländern der Welt gehört und stolz ist auf seine Demokratie, mehr als peinlich. Es ist beschämend. Fast schon zynisch kommentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, langjährige Vorkämpferin für Lohngleichheit, gestern Mittwoch im Rat die ablehnenden Voten. Es gebe, sagte sie, drei Arten von Reaktionen:
1. Lohnunterschiede sind statistisch gar nicht erwiesen.
2. Man muss schon etwas tun, aber nicht jetzt.
3. Wir müssen etwas tun, aber das hier ist der falsche Weg.
Es werden also reflexartig Gründe gefunden, weshalb es, ach, nicht so einfach ist, Lohngleichheit für Frauen und Männer umzusetzen. Dabei gibt es genug Gründe, Lohngleichheit endlich in die Realität umzusetzen – und gar keinen, wieder zurück aufs Feld null zu springen:
Gesetz ist Gesetz
Die Durchsetzung der Lohngleichheit ist nicht einfach ein netter Gefälligkeitsdienst gegenüber Frauen, sondern ein Verfassungsauftrag: Seit 1981 ist in der Bundesverfassung der Grundsatz verankert, dass Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn zusteht: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»
Auch das Gleichstellungsgesetz von 1996 verpflichtet alle Arbeitgeber in der Schweiz, Lohndiskriminierungen zu beseitigen: «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden.»
Farbe bekennen – auch gegenüber der Wirtschaft
Lohnunterschiede gebe es in vielerlei Hinsicht, auch zwischen den Branchen, wird SVP-Ständerat Hannes Germann im «Newsnet» zitiert. Das sei als «gottgegeben» hinzunehmen, es sei auch Teil der Wirtschaftsfreiheit, notabene ein Erfolgsrezept unseres Landes. Und er fügte hinzu: «Ich bitte Sie, auf die Vorlage des Bundesrats nicht einzutreten. Diese Vorlage ist für mich geprägt von einem Zeitgeist, Ungeist, alles per Gesetz regeln zu wollen. Sie ist auch geprägt von einem Misstrauen gegenüber der Wirtschaft.» Ein Zeitgeist, alles per Gesetz zu regeln? Seit 37 Jahren warten Frauen in der Schweiz darauf, dass die gesetzlich verankerte Lohngleichheit effektiv umgesetzt wird. Wir reden hier nicht von einem neuen Trend, sondern von einem Grundrecht.
Freiwillig wird sich nichts ändern
Germann spielt darauf an, dass es eine freiwillige Lösung braucht. Soll heissen: Unternehmen können einen Lohndialog führen – wenn sie denn wollen. Tönt gut? Theoretisch ja. In der Umsetzung hapert es allerdings: 2009 wurde in Bundesbern gerade ein solcher freiwilliger Dialog lanciert. Bloss – es machte kaum jemand mit. Nur fünfzig Unternehmen haben sich daran beteiligt, unter anderem die Swisscom, die SRG, McDonald’s Schweiz. Dieses Experiment hat gezeigt: Freiwillig werden die Unternehmen ihre Strategien nicht ändern. Nach Beendigung des Dialogs 2014 hat der Bundesrat deshalb entschieden, ein Gesetz zur Lohntransparenz zu entwerfen. Noch mal: Es gibt keinen Grund, wieder von vorne anzufangen.
Island kann es, warum wir nicht?
Es wird gejammert, der bürokratische Aufwand sei zu gross. Mag sein. Aber Bürokratie kann hier nicht das Thema sein. Es scheint vielmehr, als ob sich die Wirtschaft nicht reinreden lassen und schon gar nichts am Status quo ändern will. Daraus wiederum lässt sich folgern: Es mangelt schlicht an politischem Willen. Dass es anders geht, macht Island vor: Zu Beginn dieses Jahres ist auf der Insel ein Gesetz in Kraft getreten, das Unternehmen und staatliche Einrichtungen mit mehr als 25 Mitarbeitern dazu zwingt, Frauen und Männern in gleicher Position dasselbe Gehalt zu zahlen. Die Arbeitgeber müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die Lohnlücke geschlossen haben. Wer den Nachweis erbringt, erhält ein Zertifikat. Gesetzesverstösse werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Der Neuenburger FDP-Ständerat Raphaël Comte setzte sich gestern für die Gesetzesvorlage ein und argumentierte damit gegen seine Parteikollegen. Chapeau! Die Wirtschaft hätte es in der Hand gehabt, betonte er, die seit Jahrzehnten vorgeschriebene Lohngleichheit aus eigenem Antrieb zu erreichen. Diese Vorschläge riefen nun Kritik hervor, dabei kämen sie in homöopathischer Dosis daher. Er verknüpfte die Gleichstellungsmassnahmen auch mit der anstehenden AHV-Reform. Diese Vorschläge abzulehnen, würde bedeuten, die nächste Altersreform bereits im Keim zu ersticken. Würden die Lohnunterschiede hingegen beseitigt, hätte auch das Rentenalter 65 für Frauen an der Urne eher eine Chance. Gleicher Lohn, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. So einfach ist das. Noch Fragen?