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Was passiert mit unseren Online-Accounts, wenn wir sterben?

Zeitgeist

Was passiert mit unseren Online-Accounts, wenn wir sterben?

Verstorbene leben oft noch jahrelang weiter – auf Facebook, Whatsapp oder Instagram. «Ohne Passwörter geht fast gar nichts», sagt Ralph Rimet von der Vorsorgeplattform Tooyoo.

annabelle: Es gibt definitiv ein Leben nach dem Tod – zumindest in der digitalen Welt. Doch ist diese Nachricht im analogen Diesseits bereits angekommen?
Ralph Rimet: Noch nicht wirklich. Die Auswirkung des Todes auf das digitale Leben wird kaum thematisiert, gerade rechtlich sind viele Fragen offen: Wer besitzt die Daten der verstorbenen Person? Wie werden diese Daten verwaltet? Zudem fehlt oft die Übersicht darüber, welche Konten die oder der Verstorbene hat. Angehörige müssen dann regelrecht Inventar machen. Bei den Familien, mit denen wir in Kontakt sind, sehen wir, wie endlos diese Arbeit sein kann. Selbst nach Jahren kommt immer wieder etwas zum Vorschein.

Darf man sich als Angehörige überhaupt Zugang zum Handy und Laptop und damit zu den digitalen Daten der Verstorbenen verschaffen? Die Geräte sind Teil der Privatsphäre.
Hat die verstorbene Person in ihrem Testament festgehalten, dass sie Angehörigen den Zugriff erlaubt, dann ist der Fall klar. Steht in ihrem letzten Willen nichts davon, gilt Folgendes: Waren Sie mit der Person verheiratet und sind dadurch erbberechtigt, haben Sie das Recht, sich Zugang zu verschaffen, da Sie die Geräte erben. Sind mehrere Erb:innen oder Vermächtnisnehmende vorhanden, müssen Sie erst sicherstellen, dass alle mit Ihrem Vorgehen einverstanden sind. Haben Sie dieses Einverständnis nicht, könnten rechtliche Probleme entstehen.

Welche?
Wenn zum Beispiel ein Sohn oder eine Tochter sagt: «Ich brauche ein Foto von meinem Vater. Er hatte ein Facebook-Konto, da war ein schönes Bild von ihm drauf, aber du hast sein Konto gelöscht. Dieses Recht hattest du nicht.»

In der Schweiz gilt doch aber: Wer ein Benutzerkonto eröffnet, schliesst mit der betreffenden Firma einen Vertrag ab. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen sich auf die Erben. Das heisst, dass man als Erbin berechtigt ist, auf Facebook und Co. zuzugreifen?
Im Prinzip schon. Erb:innen, die an personenbezogene Daten gelangen möchten, haben mehrere Möglichkeiten, die auf Vertrags-, Erb- und Datenschutzrecht beruhen, um auf Facebook und Co. zuzugreifen. Aber der Zugang wird oft verhindert oder eingeschränkt. Denn es gibt für jede dieser Applikationen AGB, allgemeine Geschäftsbedingungen. Darin sind unter anderem Richtlinien vorhanden, die die verschiedenen Anwendungen begrenzen. Facebook, zum Beispiel, hält fest, dass Sie als User:in nicht das Recht haben, Ihr Log-in und Passwort an eine Zweitperson weiterzugeben.

Man handelt also illegal, wenn man auf das Facebook- Konto einer verstorbenen Person zugreift?
Nicht direkt illegal, aber in den meisten Fällen verstossen Sie damit gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. In 99 Prozent der Fälle wird dies jedoch keine Konsequenzen haben.

Ganz grundsätzlich: Was braucht es, um sich Zugang zu Laptop und Mobiltelefon zu verschaffen?
Drei Dinge: den Zugangscode zum Handy, jenen zum Laptop sowie Benutzername und Passwort der Haupt-E-Mail-Adresse. Damit können Sie arbeiten.

Was aber, wenn weder Codes noch Passwörter vorhanden sind? Die wenigsten denken doch daran, ihre Passwörter für die Nachwelt zu hinterlegen.
Und genau das stellt die Angehörigen oft vor fast unlösbare Herausforderungen. Die heutigen Handys und Laptops sind aufwendig verschlüsselt. Haben Sie kein einziges Passwort, wird es sehr schwierig. In der Praxis wäre es denkbar, vor der Kremation notfallmässig mit dem Fingerabdruck Handy oder Laptop zu entsperren. Dies wirft jedoch auch ethische Fragen auf. Das Gesicht-Scannen wird jedoch kaum mehr funktionieren. Diese Technologie ist bei den meisten Geräten mittlerweile so ausgeklügelt, dass sie ohne Körperwärme und Iris-Scan nicht möglich ist.

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«In der Praxis wäre es denkbar, vor der Kremation notfallmässig mit dem Fingerabdruck Handy oder Laptop zu entsperren. Dies wirft jedoch auch ethische Fragen auf»

Ralph Rimet, CEO von Tooyoo

Könnte man einen Hacker engagieren?
Das wäre möglich, nur wird das sehr teuer. Das Einzige, das Sie noch tun können, ist, den Todesfall bei den Betreibern von Social-Media-Plattformen schriftlich zu melden, eine englische Übersetzung der Todesurkunde zu schicken und zu bitten, dass das Konto gelöscht wird. Das wiederum ist aber oft kostenpflichtig, zudem kann es Jahre dauern, bis es tatsächlich gelöscht wird. Denn gerade etwa Facebook hat kein Interesse daran, Konten zu löschen. Das Beste wäre, Sie fänden irgendwo noch einen Zettel oder USB-Stick mit Passwörtern drauf.

Wie oft kommt es vor, dass das Facebook-Konto bewusst weitergeführt wird, um die Erinnerung an die verstorbene Person aufrechtzuerhalten?
Das geschieht häufig. Auf Facebook lässt sich der Status «Gedenkzustand» einstellen. Wird eine Person als tot gemeldet, wird das Konto automatisch in eine Gedenktafel umgewandelt. Man kann dort noch Erinnerungen und Kommentare platzieren.

Wie sollte man etwa bei Whatsapp und den ganzen Chatverläufen vorgehen?
Whatsapp – wie jegliche andere Chatapplikationen auch – läuft grundsätzlich übers Handy. Sobald die Telefonnummer gesperrt ist, funktioniert auch Whatsapp nicht mehr, und man hat auch keinen Zugang mehr dazu.

Die meisten Daten sind zusätzlich in der Cloud gespeichert. Bleiben sie dort liegen und werden zu digitalem Abfall, der bloss noch Energie verbraucht?
Nun, ein Konto auf Dropbox, iCloud oder Google Drive können Sie einfach löschen – wenn Sie die Zugänge haben. Inzwischen haben die meisten grossen Unternehmen auf dem Markt spezifische Bots, die prüfen, wie aktiv User:innen sind. Sind nach fünf bis zehn Jahren keine Aktivitäten mehr sichtbar, werden die Daten automatisch gelöscht.

Was kann man zu Lebzeiten tun, um ein posthumes digitales Chaos vorzubeugen?
Wie gesagt, schreiben Sie die wichtigsten Passwörter und Codes auf und kommunizieren Sie einer Vertrauensperson klar, wo sich diese Liste befindet. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie kommunizieren, desto besser. Denn nach einem Todesfall entsteht in jeder dritten Familie Streit. Beziehen Sie also schon zu Lebzeiten Stellung, können Sie nach Ihrem Ableben auch Ihre Familie stärken.

Ralph Rimet ist CEO von Tooyoo. Die Plattform ermöglicht es User:innen, den letzten Willen rund um digitale Daten festzulegen. tooyooo.ch

Studie «Tod im digitalen Zeitalter»

Die TA-Swiss, die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung, lanciert Anfang 2022 eine Studie über den Tod im digitalen Zeitalter. Sie wird sich mit dem digitalen Erbe befassen und untersuchen, inwiefern sich Technologien auf die Bestattungsriten und das Erinnern auswirken. Das Projekt soll die Bevölkerung sensibilisieren und in Empfehlungen für das Parlament münden. ta-swiss.ch

Dieser Text stammt aus der aktuellen annabelle-Sonderausgabe zum Thema Tod. Das Spezialheft ist am Kiosk erhältlich.

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