Werbung
Abstimmungen am 24. November: Noch mehr Rechte für Vermietende?

Politik

Abstimmungen am 24. November: Noch mehr Rechte für Vermietende?

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts ab. Für Reportagen-Volontärin Darja Keller ist klar: Bei einem Ja werden die Rechte von Mieter:innen geschwächt.

Der Wohnraum in der Schweiz ist knapp und teuer. Allein schon wegen des zeitlichen Aufwands der Wohnungssuche kann sich kaum jemand in meinem Umfeld einen Umzug leisten. Zudem kommen Leute mit wenig Geld als Hauptmieter:innen oft gar nicht erst in Frage. Ihnen bleibt die Suche nach einer der hart umkämpften städtischen und Genossenschaftswohnungen oder das Leben als Untermietende.

Der Anteil leerstehender Wohnungen liegt 2024 landesweit bei rund einem, in der Stadt Zürich bei beklemmenden 0.07 Prozent. Das ist das Klima, in dem wir am 24. November über zwei Änderungen im Mietrecht abstimmen.

Werbung

«Ein Ja zu den zwei Vorlagen bedeutet: Vermietende können Untermieten verweigern und leichter kündigen. Angesichts der herrschenden Wohnungsknappheit ist das fatal»

Die erste verlangt, dass Untermiete nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Vermieter:innen möglich sein soll und verboten werden kann, wenn die Mietdauer auf mehr als zwei Jahre angelegt ist. Mit diesen Beschränkungen, so das Ja-Komitee, könnten Zimmer nicht mehr zu überrissenen Preisen auf Plattformen wie Airbnb weitervermietet werden, und man würde vermeiden, dass ständig wechselnde Untermietende dem nachbarschaftlichen Zusammenleben schaden. Diese Argumente sind jedoch nicht nur verworren, sondern zielen ins Leere.

Denn überteuerte Untermieten sind bereits heute verboten. Zudem schaden kurzzeitige Mietverhältnisse dem nachbarschaftlichen Zusammenleben erst recht. Wer länger an einem Ort wohnt, hat hingegen die Chance, Verantwortung gegenüber Haus und Nachbarschaft zu entwickeln. Gerade jene Menschen aber, die gewillt sind, länger als zwei Jahre zur Untermiete zu wohnen, wären bei einer Annahme der Vorlage der Willkür der Vermietenden ausgeliefert. 

Werbung

«Einkommensschwache Haushalte geben heute ein Drittel ihrs Bruttoeinkommens für die Miete aus»

Die zweite Vorlage soll dafür sorgen, dass ein Mietverhältnis einfacher beendet werden kann, wenn Vermieter:innen die Wohnung für sich oder Angehörige nutzen möchten. Das heisst, Vermietende erhielten bei einem Ja zur den zwei Vorlagen das Recht, Untermieten zu verweigern sowie leichter zu kündigen. Das kann angesichts der herrschenden Wohnungsknappheit für viele Menschen schwerwiegende Konsequenzen haben. Eine Untersuchung von Caritas Schweiz zeigt: Einkommensschwache Haushalte geben heute ein Drittel ihres Bruttoeinkommens für die Miete aus. Junge Familien bleiben oft in zu kleinen, Senior:innen in zu grossen Wohnungen, weil sie keine andere bezahlbare Bleibe mehr finden.

Der Mangel an Wohnungen ist den Befürwortenden der Initiative bewusst, nicht umsonst heisst der eigens für die Abstimmungen gegründete Zusammenschluss Bund für mehr Wohnraum. Ihre Lösung: Es soll mehr gebaut werden.

 

«Neubauten sind nicht die Lösung für alles»

Doch wird dies nicht dazu beitragen, die soziale Krise zu entschärfen, im Gegenteil: Durch Ersatzneubauten und Totalsanierungen steigen die Mieten, wie eine Studie der ETH Zürich belegt. So liegt das monatliche Einkommen der Mietenden, die im Kanton Zürich eine Wohnung nach einer Renovation beziehen, im Schnitt 3600 Franken über jenem der Vormieter:innen. Dem Bund für mehr Wohnraum kann es also kaum darum gehen, Wohnraum für mehr Menschen zu schaffen. Denn erleichterte Kündigungen und schlechtere Untermietsbedingungen helfen letztlich vor allem jenen, die Immobilien besitzen.

Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments