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Kinderwunsch in Europa: Vielfalt und grosse Unterschiede

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Kinderwunsch in Europa: Vielfalt und grosse Unterschiede

  • Text: Anastasia Sorvacheva; Bild: Shutterstock

Die assistierte Reproduktion (ART) begann vor mehr als 40 Jahren und es wird geschätzt, dass in Europa bisher mehr als 8 Millionen Menschen durch Reproduktionstechniken geboren worden sind. Mittlerweile ist die assistierte Reproduktion in fast allen europäischen Ländern gesetzlich geregelt. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede in den Gesetzgebungen.

Die 2020 publizierte und bisher umfassendste ESHRE (Europäische Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie) Umfrage zum Rechts- und Finanzierungsrahmen von 43 europäischen Ländern hat ergeben, dass sich eine gewisse Verschiebung in Richtung Homogenität der Bestimmungen vollzieht. Dies beispielsweise bei der Aufhebung der Spenderanonymität bei der Spende von Spermien und Eizellen oder die Behandlung von alleinstehenden und lesbischen Frauen. Aber es besteht auch weiterhin eine grosse Variantenvielfalt beim Behandlungszugang (nach Alter und Beziehungsstatus), bei der Spende durch Dritte, bei der Erhaltung der Fruchtbarkeit (Social Freezing) und bei dem Grad der Finanzierung durch die jeweiligen Krankenversicherungen.

In 11 der 43 untersuchten Länder ist der Zugang auf heterosexuelle Paare mit der Diagnose Unfruchtbarkeit beschränkt, was die Behandlung von alleinstehenden und lesbischen Frauen ausschließt. Zu diesen Ländern gehören die Tschechische Republik, Frankreich, Italien, Polen, die Slowakei, Slowenien, Türkei und auch die Schweiz. 

Das maximale weibliche Alter ist in 18 Ländern ebenfalls eine gesetzliche Grenze, die von 45 Jahren in Dänemark bis 51 Jahren in Bulgarien reicht. In Finnland, Deutschland und Norwegen gibt es keine gesetzlichen Altersgrenzen, während die derzeitige Gesetzgebung in Frankreich eine Obergrenze für Frauen im “normalen reproduktiven Alter”, in Spanien im “Alter der Wechseljahre” und in den Niederlanden im Alter von 49 Jahren festlegt. In den meisten Ländern sind auch Altersgrenzen für Samen- und Eizellenspender festgelegt. Bei Samenspender ist ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Altersobergrenze von 40 Jahren am häufigsten. Eizellenspenderinnen dürfen in den meisten Ländern nicht unter 18 Jahren und nicht älter als 35 Jahre sein.

Die größte Entwicklung in Richtung homogene Regelungen, ist die Aufhebung der Spenderanonymität der Eizellen- und Samenspender. Wohl auch, weil die Erkenntnis wächst, dass es für das Kindeswohl und den Menschen wichtig ist, seine Herkunft zu kennen. In der Schweiz ist das «Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung» sogar in der Bundesverfassung verankert (Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung; SR 101). In den 18 verbleibenden Ländern, wo die Anonymität immer noch gesetzlich vorgeschrieben ist, sind regulatorische Entwicklungen im Gang, welche das wohl in absehbarer Zeit ändern werden.

Sehr unterschiedlich geregelt ist auch das Social Freezing – die Erhaltung der Fruchtbarkeit mittels Einfrierens (Vitrifizierung) von eigenen Eizellen und Spermien. Während es aus medizinischen Gründen (bsp. vor einer Krebsbehandlung) in sämtlichen Ländern erlaubt ist, sieht es bei sozialen Gründen anders aus. Social Freezing ist unter anderem in Österreich, Frankreich, Ungarn, Litauen, Malta, Norwegen, Serbien und Slowenien nicht gestattet, in der Schweiz aber schon.

Auch die Finanzierungssysteme der assistierten Reproduktion in Europa, sind äußerst unterschiedlich. Während einige Länder gar keine finanzielle Unterstützung für Kinderwunsch-Patienten gewähren, sind vielerorts finanzielle Unterstützungen gewährleistet. Teilweise sind sie durch verschiedene Kriterien eingegrenzt. Am häufigsten ist es das weibliche Höchstalter, bereits existierende Kinder und eine limitierte Anzahl unterstützter Behandlungen. Großzügige öffentliche Systeme gibt es in Dänemark, Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Belgien, der Tschechischen Republik und Slowenien. 

Die Untersuchung zeigt auch, dass soziale, kulturelle oder religiöse Faktoren bestimmend sind und die Unterschiede der jeweiligen Regulierungen erklären, insbesondere bei Spendenbehandlungen und dem Thema Leihmutterschaft. “Unsere Daten zeigen, wie unterschiedlich die europäischen Länder mit diesen Themen umgehen”, sagte Professor Carlos Calhaz-Jorge, Erstautor der Studie und ehemaliger Vorsitzender des IVF-Überwachungskonsortiums von ESHRE. Er fügte hinzu, dass Reisen zur Behandlung in andere Länder diese Einschränkungen überwinden könnten. “Niedrigere Behandlungskosten, Zugang zu Techniken, die im Heimatland nicht möglich sind, Eizellen- und Spermienspenden, die leichter verfügbar sind und Erwartungen an qualitativ bessere Behandlungen sind wichtige Treiber für dieses grenzüberschreitende Phänomen”, sagte er. Dabei sei es aber sehr wichtig, die richtige Wahl des Dienstleisters treffen zu können und sich ausschliesslich in eine kontrollierte und professionelle klinische Umgebung zu begeben.

Quelle: C Calhaz-Jorge, C h De Geyter, M S Kupka, C Wyns, E Mocanu, T Motrenko, G Scaravelli, J Smeenk, S Vidakovic, V Goossens, Survey on ART and IUI: legislation, regulation, funding and registries in European countries: The European IVF-monitoring Consortium (EIM) for the European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE), Human Reproduction Open, Volume 2020, Issue 1, 2020, hoz044

Partner Content: Dieser Artikel wurde von kinderwunschinfo.ch publiziert