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Lesben mit Kinderwunsch

Body & Soul

Lesben mit Kinderwunsch

  • Text: Nicole GutschalkIllustration: Marcos Chin

Zwei Frauen, ein Kinderwunsch: Wenn Lesbenpaare Eltern werden wollen, ist das gar nicht so einfach.

Der Storch muss umdenken – Lesben mit Kinderwunsch: ein verzwickter Fall. Denn selbst eingetragene Paare haben weder ein Recht auf Adoption, noch dürfen sie sich künstlich befruchten lassen. Der Ausweg? Sie gründen mit Schwulen eine Regenbogenfamilie. Zwei lesbische Paare erzählen, wie das geht.

Erich* ist gross. Grösser, als sie gedacht hatte. Und er sieht gut aus. Noch besser als auf dem Foto, das sie von ihm im Internet gefunden hat. Doch warum fährt ein Banker zweite Klasse? Bestimmt ist er bescheiden, sagt sich Patricia*. Dann geht sie auf ihn zu, den Vater ihres zukünftigen Kindes, und reicht ihm die Hand. Wobei – genau genommen ist es gar nicht der Vater ihres Kindes, den sie soeben am Luzerner Bahnhof abgeholt hat, sondern der Vater des Kindes ihrer Partnerin. Sie wird die Co-Mutter sein oder die Partnerin der Mutter – oder die Stiefmutter? Wenn ein lesbisches Paar Elternpläne schmiedet, gerät man mit den gängigen Begriffen leicht in Turbulenzen.

«Wir haben entschieden, dass die Ältere von uns beiden das erste Kind austragen soll, weil bei ihr die biologische Uhr lauter tickt», sagt Patricia. Sie ist 34 Jahre alt, ihre Partnerin Lea * 35. Die beiden sprachen vor drei Jahren zum ersten Mal über ihren Kinderwunsch. Das war auf einer Parkbank während der gemeinsamen Ferien im Bündnerland. Auf der gleichen Parkbank, auf der sie sich ein Jahr zuvor ihre Liebe gestanden hatten. «Könntest du dir eigentlich vorstellen, mit mir ein Kind grosszuziehen?», fragte Lea. «Auf jeden Fall», antwortete Patricia. Wie sie das anstellen sollten, das wussten sie damals noch nicht. Dass es nicht einfach werden würde, schon.

Die Schweizer Bevölkerung will nämlich wenig von lesbischen Müttern und schwulen Vätern wissen. Obwohl hier zu Lande schätzungsweise 6000 Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen, fehlt eine rechtliche Grundlage für derartige Familienmodelle. Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, das vor knapp fünf Jahren vom Schweizer Volk angenommen wurde, wäre wohl chancenlos gewesen, hätte es auch das Recht auf Adoption beinhaltet. Der Gesetzgeber, sprich das Parlament, hatte bewusst auf eine entsprechende Regelung verzichtet. Nun wollen es die Schwulen und Lesben aber nochmals wissen und haben eine gesamtschweizerische Petition «Gleiche Chancen für alle Familien» lanciert. Einige Paare wollen jedoch nicht auf ein politisches Ja-Wort warten. Sie wollen jetzt ein Kind und lassen dafür nichts unversucht.

Bei Patricia und Lea wurde der Kinderwunsch im vergangenen Jahr akut. «Auf einer Schifffahrt in Hamburg wurde mir plötzlich klar, dass ich auf ein Kind in meinem Leben nicht verzichten möchte», sagt Lea. «Weshalb auch, nur weil ich eine Frau liebe?» In der Schweiz ist homosexuellen Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht nur die Adoption untersagt, sondern auch der Gang zur Samenbank. Lea und Patricia mussten auf anderem Weg einen Spender beziehungsweise Vater finden. Als Erstes klapperten sie ihren Bekanntenkreis nach einem schwulen Mann mit Papa-Potenzial ab. «Doch das war schwierig, da wir kaum Kontakt zu Schwulen haben», sagt Patricia.

Das einzige Schwulenpärchen, das in Frage gekommen wäre, weil es sich ebenfalls ein eigenes Kind wünscht, entschied sich für eine Adoption im Ausland. «Alles andere wäre ihnen zu kompliziert gewesen.» Patricia und Lea blieb also nur das Internet. Dort stiessen sie schliesslich auf eine Anzeige: «Schwuler Mann sucht lesbische Frau oder lesbisches Paar, um gemeinsam eine Familie zu gründen. Alles weitere per E-Mail.»

Das Inserat erschien auf der Website von Family Project, die im Frühjahr 2009 aufgeschaltet worden ist und sich an Schwule und Lesben mit Kinderwunsch richtet. «Wir haben einen Nerv getroffen», sagt der Mitbegründer von Family Project, Mark Bächer. «Schwule und Lesben haben in ihrem Alltag kaum Berührungspunkte – aber beide haben vielfach dasselbe Bedürfnis nach einem eigenen Kind.» Durchschnittlich 400 neue User pro Monat informieren sich mittlerweile auf der Internetsite zum Thema Familiengründung.

Generell haben lesbische Frauen eine bessere Ausgangslage, weil sie die Kinder selbst austragen und ein Samenspender in der Regel leichter zu finden ist als eine Frau, die bereit ist, in ihrem Bauch das Kind eines fremden Paares auszutragen. Zudem könnten lesbische Paare das hiesige Samenbankverbot umgehen und auf eine Spende aus dem Ausland zurückgreifen – zum Beispiel von der Stork Klinik in Dänemark. Für die Mehrheit der Lesben, die ein Inserat auf Family Project mit dem Tool «Parent Finder» schalten oder auf eines reagieren, ist das aber keine Option. Denn sie suchen nicht bloss einen anonymen Samenspender, sondern explizit einen Vater. Manchmal auch gleich zwei: einen biologischen Vater und einen Co-Vater zwecks Gründung einer Regenbogenfamilie.

«Am liebsten wäre uns eine 50:50-Lösung mit dem leiblichen Vater unseres Kindes, da wir beide beruflich sehr engagiert sind», sagt Lea. Erich, der Auserwählte, hatte hingegen an eine Wochenendregelung gedacht. Nun fühlt er sich aber geschmeichelt und freut sich über diese neue Perspektive. Nachdem Lea und Patricia Erich vom Bahnhof abgeholt hatten, führten sie ihn im strömenden Regen in ihr Lieblingsrestaurant in der Luzerner Innenstadt. «Zum Test», sagt Lea. «Wir wollten herausfinden, ob sich Erich in unserem gewohnten
Umfeld wohl fühlt.»

Tat er. Die drei lachen viel. Bleiben zum Essen. Und nennen die Dinge beim Namen: Gemeinsames Sorgerecht, finanzielle Verpflichtungen und auch die Art einer allfälligen Befruchtung werden diskutiert. Der Abend ist kurzweilig, und die drei ahnen bereits, dass dies nur das erste Kapitel ihrer Geschichte sein wird. Nach der zweiten Begegnung, nur vier Tage später, sind sie sich bereits einig: Wir werden eine Familie.

Lesben und Schwule, die eine Familie gründen, das war in der Schweiz bis vor ein paar Jahren eine Rarität. Unter Lesben galt es bisweilen gar als Verrat, wenn sich eine von ihnen zu einem Kinderwunsch bekannte. Dann hiess es schnell: «Nun haben wir uns endlich vom Rollendenken befreit, und du wirst Mutter und kehrst zurück an den Herd!» Mittlerweile scheint ein Gesinnungswandel stattgefunden zu haben. Hört man sich in lesbischen Kreisen um, so findet man kaum ein Paar zwischen dreissig und vierzig Jahren, das nicht zumindest schon mal über Kinder nachgedacht hat. Die von Family Project arrangierten Treffen für Lesben und Schwule sind jedenfalls ausgebucht. Das mag daran liegen, dass der Weg zum Coming Out für die jüngere Generation weniger steinig geworden ist und sich Lesben und Schwule folglich mit weitergehenden Bedürfnissen auseinander setzen können als ihre Vorgängerinnen.

«Trotzdem gibt es auch unter Homosexuellen immer noch Vorbehalte», sagt Eva Kaderli von der Lesbenorganisation Schweiz (LOS). «Viele sind der Ansicht, heiraten sei zwar gut und recht, aber das Kinderhaben sollte man lieber den Heterosexuellen überlassen.» Auch würden viele das «emotionale Chaos» scheuen, das ein solcher Entscheid fast zwangsläufig verursache.

Carla* (34), Grafikerin aus Zürich, hatte jahrelang keinen Kinderwunsch. Das änderte sich erst vor drei Jahren, als sie sich in Nicole verliebte. Nicole hatte zuvor nur Beziehungen zu Männern, und für sie war immer klar, dass sie irgendwann ein eigenes Kind möchte. «Warum soll sich mein Bedürfnis plötzlich ändern, nur weil ich jetzt mit einer Frau zusammen bin?» Ernsthaft über das Thema nachzudenken begannen die beiden vor einem Jahr. Bei einer Flasche Rotwein in ihrer Küche gingen sie die schwulen Männer aus ihrem Bekanntenkreis durch, Typ für Typ. Philippe kam als Vater nicht in Frage, weil er nur Partys im Kopf hat, Alex, weil er seine Partner häufiger wechselt als seine Socken, Sven, weil er zuerst einmal seine eigene Familiengeschichte auf die Reihe kriegen muss, und Stefan – sorry, aber der hat einfach eine viel zu grosse Nase. «Wir haben richtig abgelästert, das war lustig», sagt Carla.

Klar, auch das Aussehen sei wichtig gewesen, ergänzt sie. «Aber letztlich suchten wir einen Vater für unser Kind, der kreativ ist und mit beiden Beinen im Leben steht.» Sie landeten schliesslich bei David *, einem langjährigen Freund. Auf einer Velotour durchs Zürcher Oberland sprechen die beiden David darauf an, ob er sich vorstellen könnte, mit ihnen eine Familie zu gründen. David lacht und radelt weiter. Als sie ein paar Wochen später das Thema noch einmal aufs Tapet bringen, reagiert er erstaunt: «Euch ist es wirklich ernst, nicht wahr?»

Das war es. Es gab aber noch viele Fragen: Wie kann man sich rechtlich absichern, wie legt man eine Besucherregelung fest, wer hat die Entscheidungsgewalt, sollte man vor der Schwangerschaft heiraten, was passiert bei einer Trennung, und was geschieht im Todesfall? Um Antworten zu bekommen, nahmen die drei an einer Infoveranstaltung von Family Project teil.

Auch bei Anwaltskanzleien in Schweizer Städten häufen sich die Anfragen von lesbischen und schwulen Pärchen mit Kinderwunsch. «Die Lage hat sich in den letzten fünf Jahren extrem verändert», bestätigt die Rechtsanwältin Nadja Herz. «Junge lesbische Frauen denken über die Kinderfrage genauso selbstverständlich nach wie heterosexuelle Frauen: Sie wollen ein Kind und setzen alles daran, dass dieser Wunsch in Erfüllung geht.»

Auch in rechtlicher Hinsicht wollen sie dabei nichts dem Zufall überlassen. «Viele Paare kommen mit dem potenziellen Vater oder manchmal auch gleich mit zweien in meine Kanzlei, um vor einer Schwangerschaft die Rollen zu definieren und die Rechte und Pflichten festzulegen.» Da komme es auch hin und wieder vor, dass die Beteiligten während einer Besprechung merken, dass sie sich in der Familienplanung nicht einig werden, und daher das Projekt beerdigen, zumindest in dieser Konstellation. «Ich mache die beteiligten Personen auf zwei wesentliche Punkte aufmerksam: Erstens kann ein Kind nach Schweizer Recht nicht zwei Mütter haben. Zweitens kann ein Kind nicht mehr als zwei Elternteile haben.»

Ein Recht auf eine gemeinsame Elternschaft eines lesbischen oder schwulen Paares gibt es in der Schweiz also nicht. Lesben und Schwule untermauern deshalb ihren Kinderwunsch mit juristischen Verträgen und erhoffen sich so eine Verbesserung ihrer rechtlichen Lage. «Zu solchen Verträgen gibt es in der Schweiz jedoch noch keine Gerichtspraxis, dafür ist das gesellschaftliche Phänomen zu jung», sagt Nadja Herz. In den USA und in Holland, Schweden und Dänemark hingegen habe sich die Rechtsgrundlage für Schwule und Lesben in den letzten Jahren auf Grund diverser Präzedenzurteile verändert.

So hat in den USA eine Co-Mutter, die sich von ihrer Partnerin trennt, mittlerweile dieselben Rechte und Pflichten wie ein geschiedener Vater. Sie zahlt Alimente und erhält dafür im besten Fall ein Besuchsrecht. «Durch Verträge lassen sich die Gesetze aber nicht aushebeln», sagt Nadja Herz. Darum gelte für die Schweiz: «Eine gute rechtliche Absicherung für alle Beteiligten lässt sich nur über eine Gesetzesänderung herbeiführen.»

Gut drei Monate nach der gemeinsamen Velotour haben auch Clara und Nicole mit dem künftigen Vater ihres Kindes einen Vertrag abgeschlossen. David wird darin von allen finanziellen Verpflichtungen entbunden. Den Part des Ernährers übernimmt Clara. Dafür hat David kein Mitspracherecht in Sachen Namensgebung, Schulwahl oder Wohnort. Er erhält ein wöchentliches Besuchsrecht, und die Ferientage werden aufgeteilt.

So steht es im Vertrag. In der Realität präsentiert sich die Lage freilich anders: Laut Gesetz müsste David Unterhalt zahlen, hätte dafür ein festes Besuchsrecht und ein Mitspracherecht in erzieherischen Belangen und bekäme im Todesfall der Mutter voraussichtlich sogar das Kind zugesprochen. «Wir vertrauen David aber voll und ganz» sagt Clara. «Er war erleichtert, von der finanziellen Belastung entbunden zu sein, und würde sich im Falle von Nicoles Tod sogar bereit erklären, mich zu heiraten, damit ich weiterhin mit dem Kind zusammenleben könnte.»

An solche Dinge mögen die drei derzeit aber nicht denken, sie stecken gerade in der «Befruchtungsphase». Einmal im Monat erhält David von Nicole ein SMS, dass er doch bitte am Abend mit seiner Spermienlieferung vorbeikommen möge. David schwingt sich dann mit einem gefüllten Becherchen auf sein Velo und fährt ins Nachbarquartier. Dort überreicht er das kostbare Gut und fährt wieder nach Hause. «Zugegeben, die Situation ist bizarr, aber es geht nun mal nicht anders», sagt Nicole. «Wir versuchen, den Akt der Befruchtung aber möglichst normal zu gestalten, injizieren die Spritze mit den Spermien in einer Art Liebesritual – inklusive abschliessendem Kopfstand, versteht sich.»

Zu Gynäkologin Nathalie Senn in Wettingen kommen zahlreiche lesbische Paare in die Sprechstunde. «Mit den neueren Entwicklungen sind viele meiner männlichen Kollegen überfordert», sagt die Fachärztin. «Sie fragen die lesbischen Paare, wie sie bis anhin verhütet haben – eine Standardfrage, die natürlich keinen Sinn macht.» Ein Lapsus, der viele Lesben vor den Kopf stösst, weil sie sich in ihrer sexuellen Orientierung nicht ernst genommen fühlen. Deshalb bevorzugen die meisten eine weibliche Fachperson oder explizit
eine lesbische Gynäkologin wie Nathalie Senn.

Auch sie hatte in den letzten drei Jahren enormen Zulauf. «Die meisten Lesben planen eine Familie mit einem schwulen Freund – es ist eher selten, dass von Spermienspenden aus dem Ausland Gebrauch gemacht wird.» In der Regel empfiehlt die Gynäkologin den Paaren, sich für die Befruchtung ein Jahr Zeit zu geben.

Später im Gebärsaal kanns gut sein, dass bis zu vier Personen anwesend sind und darauf warten, bis ihr Kind zur Welt kommt, was die Hebammen und das Spitalpersonal zuweilen verwirrt. «Oft siegt aber die Neugier», sagt Nathalie Senn, «Und sie freuen sich über die etwas andere Grossfamilie.»

Bei Lea und Patricia in Luzern ist heute Abend Erich zu Besuch. Es ist mal wieder Mitte Monat. Wie immer während des letzten Halbjahres ist er nach der Arbeit mit dem Zug von Zürich nach Luzern gefahren, im Gepäck Pyjama, Zahnbürste und ein paar Schwulenmagazine. Sie werden gemeinsam zu Abend essen und sich gegenseitig aus ihrem Leben erzählen. Irgendwann wird sich Erich dann ins Bad zurückziehen – und es nach wenigen Minuten mit einem Becherchen in der Hand wieder verlassen. Lea und Patricia werden dann ihrerseits mit dem Becher für ein paar Minuten im Schlafzimmer verschwinden. Danach lassen sie den Abend zu dritt ausklingen. In der Hoffnung, dass es dieses Mal klappen wird.

Was passiert aber, wenn das Kind unterwegs ist? Lea, Patricia, Carla und Nicole machen sich mit einer Schwangerschaft zwar nicht strafbar, sie sind als Familienverbund vor dem Gesetz allerdings inexistent. «Wir werden uns davon jedoch nicht beirren lassen», sagt Carla. Im Geburtsvorbereitungskurs werden sie zu dritt auf der Gymnastikmatte sitzen und auf Kommando vor sich hinhecheln. Auf der Geburtenabteilung im Spital werden drei Omas und drei Opas den Neuankömmling mit Plüschtieren überhäufen. Und auf dem Anmeldungsformular für die Kinderkrippe werden unter «Eltern» drei Namen eingetragen sein.

*Namen geändert


Informationen im Netz

  • Lesbenorganisation Schweiz (LOS). Wissenswertes rund um das Thema Lesben und Kinder: www.los.ch
  • Regenbogenfamilie. Organisiert monatliche Treffen für Familien, in der ein oder beide Elternteile lesbisch bzw. schwul sind: www.regenbogenfamilie.ch
  • Petition für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch. «Gleiche Chancen für alle Familien»: www.familienchancen.ch

Rechtliche Situation

  • Homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind heterosexuellen verheirateten Paaren nicht gleichgestellt: Insemination mit ärztlicher Unterstützung, Adoption und Stiefkindadoption sind gesetzlich verboten.
  • Im Falle eines anonymen Samenspenders wird der biologischen Mutter ein Beistand zur Seite gestellt, um den Vater zu «eruieren» und um die Mutter zu beraten und zu betreuen.
  • Im Falle einer Vaterschaftsanerkennung des Samenspenders hat die eingetragene Partnerin keinerlei gesetzliche Anrechte auf das biologische Kind der Partnerin. Die Rechte und Pflichten bleiben für die biologischen Eltern bestehen.