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Gemeinsames Sorgerecht: Neue Regelungen für Eltern
- Redaktion: Helene Aecherli; Interview: Stephanie Hess; Illustration: Lisa Rock
Ab dem 1. Juli wird das gemeinsame Sorgerecht zur Regel. Rechtsanwältin Heidi Affolter-Eijsten * sieht dabei Gefahren für das Kindswohl.
Heidi Affolter-Eijsten, was verändert sich mit der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts?
Eltern müssen neu nach einer Scheidung alles gemeinsam regeln, was das Kind betrifft. Das reicht vom Entscheid, ob das Kind eine Brille braucht, über die, wo es in die Schule geht, bis zum Wohnsitz des Kindes. Können sich die Eltern nicht einigen, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingeschaltet. Diese kann einen Kinderbeistand stellen, der als Vermittler fungiert. Neu ist auch, dass nichtverheiratete Väter ein Sorgerecht erhalten. Das gemeinsame Sorgerecht gilt ab Juli nach allen Scheidungen, kann aber auch beantragt werden, wenn die Scheidung weniger als fünf Jahre zurückliegt.
Endlich, könnte man sagen: Im europäischen Vergleich ist die Schweiz betreffend gemeinsames Sorgerecht ein Nachzügler.
Das ist so. Die gemeinsame elterliche Sorge nach Scheidungen gilt unter anderem heute schon in Frankreich, Österreich, Belgien, Deutschland, Polen oder Russland als Normalfall.
Wie war das Schweizer Sorgerecht vorher geregelt?
Bisher hat ein Gericht über die Zuteilung der elterlichen Sorge entschieden. Diese wurde bei einer Scheidung zumeist nur einem Elternteil übergeben. Dabei legte das Gericht auch fest, wie hoch die Unterhaltsbeiträge des anderen Elternteils sind und wie oft dieser das Kind sehen kann. Ein gemeinsames Sorgerecht war zwar bereits möglich, wurde aber selten ausgesprochen.
Weshalb nicht?
Weil Paare, die sich scheiden lassen, sehr oft miteinander in Konflikt stehen. Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen sie sich auf einen Betreuungsplan einigen. Wenn man sonst schon streitet, ist das natürlich schwierig. Und darin liegt das grösste Problem dieser Revision.
Können Sie das genauer ausführen?
Das neue Sorgerecht ist eine ideale Lösung für ideale Menschen. Nur verlaufen Trennungen nun mal oft nicht harmonisch. Das liegt in der Natur der Sache. Wenn die Eltern nun neu jede Entscheidung miteinander absprechen müssen, gibt es auf einmal viel Raum, um auf den Ex-Partner Einfluss zu nehmen. Schwierige, vielleicht sogar obsessive Elternteile werden bei jedem Entscheid ein Riesentheater machen. Und dadurch bleibt das Wohl des Kindes völlig auf der Strecke.
Was raten Sie Eltern, die sich scheiden lassen?
Ich empfehle ihnen, gemeinsam eine Vereinbarung auszuarbeiten, ähnlich wie ein Firmenleitbild. Darin halten sie alles Organisatorische fest und erstellen die Grundsätze zur Erziehung ihrer Kinder. Ausserdem vereinbaren sie, wer beigezogen werden soll, falls sie sich bei Problemen nicht einigen können. Die Ausarbeitung eines solchen Papiers sollte am besten in Gegenwart einer Fachperson geschehen, zum Beispiel eines Ehetherapeuten oder Juristen.
INFOS
— www.ejpd.admin.ch, Stichwort Sorgerecht
— www.sav-fsa.ch, Liste der regionalen Rechtsauskunftsstellen
— www.frauenzentrale.ch, Liste der kantonalen Frauenzentralen
— www.igm.ch, Interessengemeinschaft geschiedener oder getrennter Männer, IGM Schweiz